Die Plage mit den Plagiateuren
Jeder, der berufsmäßig textet, fotografiert oder gestaltet, kennt die Plage mit den Plagiateuren: Kaum online, finden sich die eigenen Texte, Fotos oder Designs ruckzuck auf anderen Websites wieder. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kann – vor allem bei kopierten Texten – negative und damit geschäftsschädigende Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking haben, Stichwort Duplicate Content Penalty, worüber RA Lutz Schroeder hier trefflich schreibt.
Kompliment oder Kopie?
Auch ich stolpere ab und an über meine Texte, die „irgendwie“ auf andere Websites, ähm, gelangt sind. Meist sind die Vergehen harmlos, und ich sehe es – wie andere Copywriter-Kollegen – als Kompliment, wenn meine Texte inspirierend wirken. Dann hilft eine kurze E-Mail an den Verfasser, der dann auf seiner Website einen kurzen Hinweis zur Herkunft einfügt, und alles ist gut. Selbst der (ansonsten sicher freundliche) Herr, der im vergangenen Jahr eine meiner Websites in Struktur und Inhalt fast komplett kopierte, schaltete sie sofort nach meiner E-Mail offline. Sie ist es noch heute; vermutlich war ihm die Sache allzu peinlich.
Manchmal kennt die Dreistigkeit jedoch keine Grenzen: Wenn ein Mitbewerber Ihre Texte komplett kopiert und zur Werbung für ein Konkurrenzprodukt einsetzt, ist ein Niveau erreicht, auf dem freundliche E-Mails nichts mehr verloren haben. Genau dies wiederfuhr mir kürzlich: Jemand kopierte einen Werbetext, an dem ich wochenlang gefeilt, moduliert und gestimmt hatte, ersetzte meine Marke durch seine ersetzt und plazierte den Text auf seiner Website. Schnipp, schnapp, fertig. Vorheriges Nachfragen? Keine Spur. Freundlichkeit, ein Gespür für ethische Wirtschaft, oder zumindest ein Backlink? Nicht zu entdecken. Meine Galle kochte, wie sie es nur in der lebkuchenreichen Vorweihnachtszeit kann.
Alternativen zur Abmahnung
Dennoch wollte ich die Abmahnkeule nicht zücken. Der Tag hat nur 24 Stunden, und ein Widerspruch der Gegenseite kostet wertvolle Zeit, Geld und Nerven, selbst wenn man eindeutig im Recht ist. Nach einigen Gesprächen mit einigen Fachanwälten bildete sich eine elegante Alternative zur Abmahnung heraus, und wenn Sie Copywriter, Fotograf oder Designer sind, ist folgender Tipp vielleicht für Sie interessant.
Zuvor jedoch der obligatorische Hinweis: Ich bin kein Anwalt, die folgenden Hinweise entstammen aus meiner Erfahrung und können und sollen eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.
- Schreiben Sie einen freundlichen und bestimmten Text, in dem Sie den Sachverhalt darlegen. Seien Sie so deutlich als irgend möglich und setzen eine Frist, die unrechtmäßig kopierten Texte, Bilder, Designs oder was auch immer restlos zu entfernen.
- Senden Sie den Text nicht als E-Mail und auch nicht als Einschreiben. Denn, so einer meiner Anwälte, die Dreistigkeit der Menschen kennt keine Grenzen, und selbst bei einem Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger immer behaupten, er hätte zwar den Umschlag erhalten und abgezeichnet, aber keinen Brief darin vorgefunden.
- Gehen Sie stattdessen mit Ihrem Brief in doppelter Ausfertigung zur – festhalten! – Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die meist im Amtsgericht beheimatet ist, und beauftragen Sie die Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, dass exakt der Inhalt übermittelt wird, den Sie übermitteln wollen, und der Empfänger kann sich nicht rausreden.
Dieses Vorgehen bringt zwar nicht den „Luxus“ einer Abmahnung, bei der Sie keine Arbeit haben und Ihr Gegner die Kosten trägt, jedoch zeigen Sie durch das Vermeiden einer Abmahnung Ihre Kommunikationsbereitschaft (denn Sie tragen den weißen Hut) und halten sich gleichwohl den Weg weiterer Instanzen offen. Eine sehr elegante Lösung, wie ich finde. Meine Galle war zufrieden.