Fesseln der Arzt-Werbung weiter gelockert: Bundesverfassungsgericht fällt richtungsweisende Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen den Ärzten deutlich mehr Freiheiten in Werbung und Marketing zugestanden als die meisten es sich wohl jemals erträumt hätten. (BVerfG, 1 BvR 233/10 und 1 BvR 235/10)
Wie die Ärzte-Zeitung online in einem Bericht vom 13.07.2011 zusammenfasst,
[dürfen Zahnärzte und Ärzte] auch gewerbliche Werbemethoden verwenden […] Auch die geplante Verlosung zahnärztlicher Leistungen sei vom Prinzip zulässig. Nicht zu beanstanden sei auch die werbende Hervorhebung der Praxisausstattung.
Für die Teilnehmer des Praxismarketing-Seminars in München und der Medical-Marketing-Beratungen von MAULCO. werden sich diese Entscheidungen sofort praktisch niederschlagen: Endlich wird die Arzt-Werbung ein Stück „normaler“ — und damit einfacher und effektiver.